EORI-Registrierung in Spanien
Informationen für Unternehmen und internationale Mandanten
Die EORI identifiziert Wirtschaftsbeteiligte in EU-Zollverfahren. Sie ist weder eine Umsatzsteuerregistrierung noch eine Einfuhrlizenz oder Produktzulassung.
Wann eine EORI benötigt wird
Wirtschaftsbeteiligte benötigen grundsätzlich eine EORI für die auf ihre Zolltätigkeit anwendbaren Verfahren, etwa Einfuhr, Ausfuhr oder Versand. Bei Unternehmen außerhalb der EU hängen die Anforderungen von Anmeldung, Vertretung und Tätigkeit ab.
Ein Beteiligter darf jeweils nur eine gültige EORI haben; diese gilt im gesamten EU-Zollgebiet. Prüfen Sie eine bestehende Nummer vor einer neuen spanischen Registrierung.
Welches Land ist zuständig?
In der EU ansässige Unternehmen registrieren sich normalerweise im Mitgliedstaat ihrer Ansässigkeit. Unternehmen außerhalb der EU beantragen die EORI grundsätzlich bei der Behörde für ihre erste relevante EU-Zollhandlung, vorbehaltlich der geltenden Niederlassungs- und Verfahrensregeln.
Eine spanische Steueridentifikation kann zusätzlich erforderlich sein oder mit einer ausländischen EORI verknüpft werden müssen. Teilen Sie bestehende EU-Registrierungen sowie Importeur und Zollvertreter mit.
Unterlagen vor dem Versand vorbereiten
Wir prüfen Verfahren und Unterlagen vor der Antragstellung. Beantragen Sie die EORI vor dem Versand: Die behördliche Bearbeitung lässt sich nicht für einen festen Termin garantieren.
- Firma, Anschrift, Gründungs- oder Identitätsnachweise und Steueridentifikation.
- Bestehende EORI und Länder mit Niederlassungen oder Zollregistrierungen.
- Geplanter Warenverkehr, Importeur oder Exporteur und Aufgaben des Zollvertreters.
- Vertretungsvollmacht sowie erforderliche Übersetzungen und Identitätsnachweise.
Was die EORI nicht ersetzt
Die EORI ersetzt weder Umsatzsteueridentifikation, ROI/VIES, Produktzulassungen, Zollanmeldungen noch Einfuhrabgaben. Einreihung, Ursprung, Wert und Zollverfahren bleiben zu prüfen.
Eine EORI hat normalerweise keine feste Laufzeit, kann aber für ungültig erklärt werden. Angaben müssen aktuell bleiben. Prüfen Sie die Nummer und stimmen Sie die Verwendung mit dem Zollvertreter ab.
Häufige Fragen
Brauche ich für jedes EU-Land eine eigene EORI?
Nein. Eine gültige EORI identifiziert den Beteiligten im gesamten EU-Zollgebiet. Weitere örtliche Steuer- oder sonstige Registrierungen können trotzdem erforderlich sein.
Werden Waren mit einer EORI automatisch freigegeben?
Nein. Die Abfertigung hängt auch von Anmeldungen, Unterlagen, Steuern, Zöllen und Produktkontrollen ab.
Was benötigt Ihr Unternehmen?
Nennen Sie die geplante Tätigkeit, beteiligten Länder und Fristen. Wir klären Unterlagen, Leistungsumfang und ein fallbezogenes Angebot.
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Offizielle Quellen
Die Quellen erscheinen in der Sprache der jeweiligen Stelle.
Allgemeine Informationen. Anforderungen hängen von Tätigkeit, Unterlagen und geltenden Regeln ab.