Firmengründung in Spanien
Gründen Sie Ihre spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit klarer rechtlicher Begleitung von Anfang an. Wir übernehmen den Gründungsprozess, koordinieren die Schritte bei Notar und Register und unterstützen Sie anschließend bei Buchhaltung, Steuern, Lohnabrechnung und Compliance, sobald die Gesellschaft aktiv ist.
Ob Sie in Spanien ansässig sind oder nicht, wir unterstützen Sie bei allen praktischen Schritten, die notwendig sind, um Ihr Unternehmen korrekt zu gründen und in Spanien operativ zu starten.
Der Ablauf der Firmengründung in Spanien
In der Regel umfasst die Gründung einer spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mehrere rechtliche und administrative Schritte. Wenn Sie bereits eine NIE haben, gehören dazu normalerweise die Reservierung des Firmennamens, die Beantragung der Steuernummer der Gesellschaft, die Vorbereitung der Gründungsurkunde, die Unterzeichnung beim Notar per Vollmacht oder persönlich, die Eintragung ins Handelsregister und die Einreichung der erforderlichen Steuerformulare.
Je nach Struktur und geplanter Tätigkeit können weitere Schritte erforderlich sein, etwa die Beantragung eines digitalen Zertifikats, die Eröffnung eines Bankkontos, die Registrierung für innergemeinschaftliche Geschäfte über VIES, die Anmeldung bei der Sozialversicherung oder die Einrichtung der Lohnabrechnung.
Nach der Gründung muss die Gesellschaft außerdem ihre laufenden Pflichten erfüllen. Dazu können Buchhaltung, vierteljährliche und jährliche Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Payroll-Compliance und weitere formale Anforderungen gehören, je nachdem, ob das Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, international tätig ist oder anfangs inaktiv bleibt.
Wir begleiten unsere Mandanten während des eigentlichen Gründungsprozesses und unterstützen das Unternehmen auch danach, sobald es aktiv ist.
Was unser Service umfasst
Wir übernehmen die rechtlichen Schritte, die für die Gründung Ihrer spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlich sind, und koordinieren die praktischen Punkte, die Gründer oft ausbremsen, darunter Notartermine, Registerformalitäten und die gesellschaftsrechtlichen Unterlagen, die für den Start benötigt werden.
Sobald die Gesellschaft aktiv ist, können wir Sie außerdem bei der Buchhaltung, Steuererklärungen, Lohnabrechnung, Umsatzsteuer, VIES-Registrierung und weiteren Compliance-Pflichten je nach Tätigkeit unterstützen.
Wir helfen unseren Mandanten auch bei der VeriFactu-Compliance über unseren Rechnungssoftware-Service und die notwendige Schulung für die richtige Nutzung.
Leistungen, die häufig zusammen mit der Gründung benötigt werden
Neben der Gründung einer SL benötigen Mandanten oft weitere Leistungen, damit das Unternehmen ordnungsgemäß arbeitsfähig wird. Dazu gehören häufig die folgenden Punkte:
- NIE für Nicht-Residenten: erforderlich, wenn ein Gesellschafter oder Geschäftsführer noch keine spanische Ausländeridentifikationsnummer besitzt.
- Vollmacht: sinnvoll, wenn wir den Prozess in Ihrem Namen übernehmen sollen, anstatt dass Sie jeden Schritt persönlich wahrnehmen.
- Digitales Zertifikat: notwendig, um viele Online-Verfahren bei spanischen Behörden durchzuführen.
- DEH-Benachrichtigungen: Einrichtung für den Empfang offizieller Mitteilungen von Finanzamt und Sozialversicherung.
- Physische Adresse: erforderlich, wenn die Gesellschaft eine eingetragene Geschäftsadresse in Spanien benötigt.
- Eröffnung eines Bankkontos: Unterstützung bei der Eröffnung eines Geschäftskontos für die Gesellschaft.
Die richtige Gesellschaftsstruktur wählen
Welche Rechtsform Sie wählen und wie die Beziehung zu einer Muttergesellschaft oder einem internationalen Gesellschafter aussieht, sollte von Anfang an richtig geprüft werden. Je nach Struktur kann das Unternehmen unterschiedliche Pflichten in den Bereichen Buchhaltung, Steuern, Lohnabrechnung und Compliance haben.
Nach unserer Erfahrung spart die richtige Struktur von Anfang an später Zeit und Geld. Kontaktieren Sie uns, wenn wir prüfen sollen, welche Struktur am besten zu Ihrem Bedarf passt.
Warum Strong Law & Compliance?
- Laufende Unterstützung, nicht nur die Gründung: wir gründen nicht nur die Gesellschaft. Wir können Sie auch bei den rechtlichen, steuerlichen, buchhalterischen, lohnbezogenen, NIE-, Aufenthalts- und Sozialversicherungsschritten begleiten, die häufig danach folgen. Ihre Unterlagen und Einreichungen sind jederzeit in Ihrem Mandantenbereich verfügbar.
- Klare Festpreise von Anfang an: wir bieten eine kostenlose Firmengründung an, wenn Sie unseren Buchhaltungsservice beauftragen, und wir erklären von Anfang an, was enthalten ist und welche Bedingungen gelten.
- Erfahrung mit internationalen Mandanten: unser Team spricht Englisch, Französisch und Portugiesisch. Wir unterstützen regelmäßig Nicht-Residenten und internationale Unternehmen beim Markteintritt in Spanien, einschließlich grenzüberschreitender Themen mit ausländischen Muttergesellschaften, Geschäftsführeranmeldungen und praktischen Fragen beim Setup.
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FAQs:
Fragen? Wir sind hier, um zu helfen!
Kontaktieren Sie unsKönnen Sie meine Gesellschaft per Vollmacht gründen?
Ja. Viele Mandanten entscheiden sich dafür, den Prozess per Vollmacht zu autorisieren, insbesondere wenn sie nicht ohne Weiteres nach Spanien reisen können. Dadurch können wir die Gründungsschritte in Ihrem Namen übernehmen. Wir bieten derzeit drei Vollmachtsoptionen an, je nachdem, wie viel Unterstützung Sie benötigen und ob Sie nach Spanien kommen können.
- Vorbereitung der Vollmacht: wir erstellen das Dokument und senden es Ihnen zusammen mit den Unterschriftsanweisungen zu. Sie unterschreiben es in Ihrem Heimatland, veranlassen die Haager Apostille und organisieren den Kurier an unser Büro. Eine Übersetzung ist normalerweise nicht erforderlich, da die Vollmacht auf Englisch oder Französisch zusammen mit Spanisch vorbereitet werden kann.
- Vorbereitung und Unterzeichnung vor einem spanischen Notar: wir bereiten das Dokument vor, koordinieren den Termin und begleiten Sie zu einem Notar in Madrid, Barcelona oder Teneriffa.
- Express-Vollmacht mit Fernsignatur: wir organisieren den gesamten Prozess, einschließlich Online-Notarisierung, Apostille und Kurierzustellung an unser Büro.
Selbstständig oder Gesellschaft?
Wenn Sie selbstständig arbeiten und jemand Ansprüche gegen Sie geltend macht, kann Ihr Privatvermögen betroffen sein. Bei einer Gesellschaft liegt die Haftung in der Regel bei der Gesellschaft selbst, was einer der Hauptgründe ist, warum sich viele Gründer für eine SL entscheiden.
Welche Lösung richtig ist, hängt trotzdem von Ihrem erwarteten Einkommen, Ihrem Risikoprofil und davon ab, ob Sie eine Struktur benötigen, die Personal beschäftigen oder private und geschäftliche Tätigkeit trennen kann. Lesen Sie unseren Artikel zum Vergleich zwischen Gesellschaft und Selbstständigkeit in Spanien für eine ausführlichere Erklärung.
Ist eine physische Adresse in Spanien verpflichtend?
Ja. Eine spanische Gesellschaft muss eine physische Adresse in Spanien als eingetragene Geschäftsadresse haben. Ihre SL wird beim Handelsregister registriert, das für diese Adresse zuständig ist, und diese Adresse wird Teil des öffentlichen Registers der Gesellschaft.
Kann eine Gesellschaft für Vermögensplanung genutzt werden?
Ja. In einigen Fällen kann eine SL dazu genutzt werden, Vermögenswerte oder Unternehmenswert schrittweise zu übertragen und dabei die Kontrolle zu behalten sowie unterschiedliche wirtschaftliche oder Stimmrechte zwischen Familienmitgliedern festzulegen. Dies muss sorgfältig strukturiert werden, da die rechtlichen und steuerlichen Folgen von der jeweiligen Situation abhängen.
Ist es besser, eine neue Gesellschaft zu gründen oder eine bestehende zu kaufen und umzubenennen?
Wenn Sie eine bereits gegründete Gesellschaft kaufen, müssen Sie trotzdem zum Notar, um den Geschäftsführer zu wechseln und die Anteile auf Ihren Namen zu übertragen, und anschließend diese Änderungen beim Handelsregister und beim Finanzamt eintragen lassen. Die einzigen Schritte, die Sie normalerweise sparen, sind die Namensreservierung und das Bankzertifikat, und außerdem verlieren Sie die Möglichkeit, den Firmennamen frei zu wählen.
Aus diesem Grund empfehlen wir in der Regel, Ihre eigene SL zu gründen, sofern es keinen besonderen Grund gibt, eine bereits bestehende Gesellschaft zu erwerben.