Wenn Sie in Spanien Geschäfte machen und bereits ein Unternehmen in einem anderen Land haben, sollten Sie das spanische Geschäft als Zweigstelle registrieren. Eine Zweigstelle ist eine permanente Einrichtung in Spanien, die einer getrennten Einheit in einem anderen Land gehört. Die Muttergesellschaft ist für alle Handlungen der Zweigstelle haftbar (z.B. Mitarbeiterverpflichtungen oder Steuernachzahlungen). Es gelten die spanischen Sozialversicherungskosten für Ihre Angestellten.
Wenn Sie eine permanente Einrichtung haben, haben Sie als ausländisches Unternehmen in Spanien folgende Möglichkeiten:
In beiden Fällen unterliegen Sie spanischem Recht in Hinblick auf Steuern, Buchhaltung und Mitarbeiter.
Wenn Sie keine permanente Einrichtung in Spanien brauchen, können wir für Sie eine nicht ansässige MwSt-Nummer besorgen.
FAQs:
Mein Unternehmen möchte eine Zweigstelle in Spanien eröffnen. Ist das besser als eine Neugründung?
Was wird als permanente Einrichtung in Spanien angesehen?
Anruf 932 155 393 oder Sohn aus dieser Form.
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