Strong Abogados bietet seit 2000 Immobilienservices an. Wir haben einen unabhängigen Rechtsservice, um Kunden beim Kauf Ihres Eigentums in Spanien zu helfen. Wir erhalten keine Kommission von Banken, Maklern oder Bauunternehmen. Wir arbeiten nur für den Kunden.
Warum sollten Sie uns beauftragen?
Überprüfungen des Eigentums sollten abgehalten werden, bevor Sie Maklergebühren zahlen, um ein Eigentum zurückzuhalten und bevor Sie eine Anzahlung tätigen.
Articles:
Schritte zum Hauskauf in Spanien
Anruf 932 155 393 oder Sohn aus dieser Form.
Nachdem Sie sich entschieden haben, welches Eigentum Sie kaufen wollen, ist der Prozess folgendermaßen:
Vorprüfung des Eigentums
Mit einem nota simple von der Eigentumsregistrierung (Registro de la
Propiedad), finden Sie heraus, ob das Eigentum schuldenfrei ist, ob es wirklich dem Verkäufer gehört und ob die Beschreibung des Eigentums mit dem, was der
Verkäufer gesagt hat, übereinstimmt (um Überraschungen bei fehlenden Quadratmeterzahlen zu vermeiden). Sie sollten dieses Dokument vom Makler bekommen, bevor Sie
irgendeine Anzahlung leisten.
Hypothek: Teil I
Beim Kauf eines bereits existierenden Eigentums in Spanien wird die Abwicklung der Hypothek am meisten Zeit brauchen, so dass Sie diese sofort beginnen sollten.
Zuerst brauchen Sie alle Dokumente für die Bank. Dann kann diese Ihnen eine Vorabgenehmigung geben und Sie können sicher die Vorabvereinbarung unterzeichnen und die
Anzahlung in dem Wissen tätigen, dass das Geld abgesichert ist und Sie sich auf den Abschluss am in der Vorabvereinbarung genannten Termin vorbereiten können.
Vorabvereinbarung
Es ist am besten, wenn ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer bereits abgeschlossen ist, bis die Erwerbsurkunde abgeschlossen ist. Das ist üblicherweise ein
einfaches Dokument, in dem der Verkäufer sein Vorhaben angibt, das Eigentum dem Käufer zu übergeben und der Käufer seinen Willen ausdrückt, dieses zum vereinbarten
Preis und den vereinbarten Bedingungen zu kaufen. Zu diesem Zeitpunkt gibt der Käufer dem Verkäufer einen Anteil des vereinbarten Preises, üblich sind 10%. Die übliche
Vereinbarung in Spanien (genannt contrato de arras) ist, dass wenn der Käufer sich aus dem Vertrag zurückzieht, er die Anzahlung verliert; wenn der Verkäufer
sich zurückzieht, muss er doppelt zurückzahlen. Natürlich können sich Käufer und Verkäufer auch auf ein anderes Vorgehen einigen.
Hypothek: Teil II
Nachdem die Bank eine Kopie der Vorabvereinbarung hat, beauftragen Sie einen Gutachter (tasador). Die Bank verlangt einen Gutachter zur Sicherstellung
ihres Kredits an Sie. Die Bank wird Ihnen nur einen Kredit in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des geschätzten Werts des Hauses geben. Beachten Sie bitte, dass der
Verkäufer oder Makler vor Ort sein muss, damit der Gutachter das Eigentum schätzen kann. Beim Vertragsabschluss wird die Arbeit des Gutachters Ihnen in Rechnung
gestellt, üblicherweise sind das 300-500 Euros. Beachten Sie, dass der tasador rechtlich ein lizensierter Architekt ist, so dass, auch wenn Sie keine Hypothek
brauchen, aber Zweifel über die bauliche Integrität haben, sie ein Gutachten des Eigentums erstellen lassen können.
Vertragsabschluss
Die Eigentumsübertragung muss durch einen Notar beglaubigt werden. Die Eigentumsurkunde wird dem Käufer übergeben, nachdem der Notar diese gelesen hat und die
Parteien dem Inhalt zugestimmt haben. Folgendes muss dann gezeigt werden: Identitätsnachweis (oder Vollmacht) beider Parteien,
Eigentumstitel des Verkäufers (ein Formular, welches die Investition an das Zentralregister meldet) und die Zahlung des Käufers. Käufer und Verkäufer unterzeichnen den
Vertrag; unter diesen Unterschriften unterzeichnet der Notar mit dem firma protocolizada und dann ist alles bereit für die Steuer.
Nach Vertragsabschluss
Nach Vertragsabschluss muss sichergestellt werden, dass alles seine Richtigkeit hat, Steuern bezahlt werden (siehe Steuern weiter unten) und
dass Ihr Besitz des Eigentums registriert wurde (siehe Eigentumsregistrierung weiter unten). Mit spanischem Eigentum in Ihrem Namen, müssen Sie
jährliche Einkommenssteuer und Eigentumssteuer abführen. Auch wenn Sie ein gültiges Testament in Ihrem Herkunftsland haben, in
dem auch Ihre spanischen Eigentümer abgedeckt sind, empfehlen wir, auch ein spanisches Testament aufzusetzen.
Steuern
Für den Käufer: Verkehrssteuer (impuesto de transmisiones patrimoniales) und Grundsteuer (impuesto de actos jurídicos
documentados).
Wenn der Verkäufer eine Einzelperson ist, zahlt der Käufer die Verkehrssteuer. Diese Steuer liegt zwischen 6% und 10% des Verkaufspreises, je nach spanischer
Region. Einige Regionen wie Andalucía haben eine progressive Verkehrssteuer, wo der Prozentsatz mit dem Preis steigt. Wenn es eine Ladenfront (local comercial)
oder Parkplatz war, die für allein verkauft wurden, ist die Verkehrssteuer höher als 10%. Wenn der Verkäufer ein Immobilienentwickler ist und das Gebäude oder Land,
auf dem gebaut werden wird, ein erstmaliger Verkauf ist, zahlt der Käufer stattdessen die MwSt, d.h. 10% für Wohnungsbauten, 21%
in anderen Fällen.
Für Häuser bezahlen Sie außerdem Grundsteuer. Die Grundsteuer variiert auch je nach Region -- zwischen 0,75% und 1,5%.
Für den Verkäufer: eine lokale Steuer namens plusvalia (manchmal wird vereinbart, dass der Käufer diese zahlt).
Mit einer Kopie der Eigentumsurkunde muss der Verkäufer zum Rathaus gehen (oder zur Stelle, wo lokale Steuern bezahlt werden). Nach dem Ausfüllen des Formulars
erhält der Verkäufer per Post Nachricht darüber, wieviel zu zahlen ist. Dieser Betrag wird danach berechnet, wieviele Jahre das Eigentum schon gehalten wurde und nach
dem valor catastral des Eigentums. Beachten Sie, dass jede Stadt andere Prozesse zur Bezahlung dieser plusvalia hat. Am besten fragen Sie beim Notar
nach dieser Steuer.
Eigentumsregistrierung
Sie müssen Ihr Eigentum im lokalen Amt melden. Das garantiert den vollen Schutz Ihrer Eigentumsrechte. (Einige kleine Städte haben kein lokales Amt, einige große
Städte haben hingegend mehrere -- schauen Sie auf der Originalurkunde des Verkäufers nach, welches Amt für Sie zuständig ist). Ihnen wird eine Standardgebühr in
Rechnung gestellt (etwa 0,4% für die ersten 6.010 Euros, bis zu 0,02% für mehr als 6.010.121 Euros).